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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Verkaufsbedingungen der Fa. Hisense Gorenje Germany GmbH in München, kurz GVM
I. Geltungsbereich
- Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle von GVM mit anderen Unternehmen abgeschlossenen Verträgen über den Verkauf und die Lieferung von Waren sowie sonstigen damit im Zusammenhang zu erbringenden Leistungen.
- Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertragspartner von GVM werden durch die nachstehenden Verkaufsdingungen ausgeschlossen.
- Vereinbarungen, die zwischen GVM und ihren Kunden zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
II. Angebot und Vertragsschluss
- „Angebote“ der GVM sind aufgrund möglicher technischer Änderungen bzw. technischen Weiterentwicklungen freibleibend, d.h. der Auftrag kommt erst zustande, wenn seitens des Kunden ein Angebot abgegeben und dies von GVM durch Auftragsbestätigung oder durch Lieferung innerhalb von vier Wochen ab Bestellung angenommen wird. Es gilt der Inhalt der Auftragsbestätigung der GVM.
- Steht das antragende Unternehmen mit GVM in laufender Geschäftsverbindung, kann GVM ein eingehendes Angebot nur ablehnen, wenn dies von GVM unverzüglich mitgeteilt wird. Ansonsten gilt das Schweigen als Annahme.
III. Lieferfristen, Lieferverzug, Annahmeverzug
- GVM haftet für die Einhaltung der getroffenen Termine und Fristvereinbarungen. Dies gilt nicht, wenn GVM die Verzögerung nicht zu vertreten hat. Werden z.B. zur Einhaltung von Fristen und Terminen Mitwirkungshandlungen des Kunden nicht rechtzeitig vorgenommen, ohne dass GVM hieran ein Verschulden trifft, verlängern sich die Fristen um den Zeitraum der Behinderung.
- Gleichfalls wird die Leistungsfrist verlängert, wenn diese auf einer nicht zu vertretenden Störung des Geschäftsbetrieb bei GVM oder bei dessen Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausständen (Streiks) und Aussperrungen sowie Fällen höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, zurückzuführen sind. Besteht die Verpflichtung von GVM nicht nur in einer Materiallieferung, wird die Haftung von GVM für die rechtzeitige Leistung auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung beschränkt. Unberührt bleibt die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wegen Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.
- Sollte GVM schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten können oder aus sonstigen Gründen in Verzug geraten, hat der Käufer bzw. Besteller GVM eine angemessene Nachfrist - beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung bei GVM oder im Fall der kalendermäßig bestimmten Frist, ab diesem Tage - zu gewähren. Die Nachfrist beträgt im Fall von produktionsrelevanten Fällen mindestens 4 Wochen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist ist der Käufer bzw. Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
- GVM ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit dies dem Käufer zumutbar ist.
- Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist GVM berechtigt, Ersatz des entstandenen Schadens und etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Käufer seine Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt. Mit Eintritt des Annahme- bzw. Schuldnerverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.
IV. Gefahrübergang – Versand/Verpackung
- Verladung und Versand erfolgen, wenn nichts anderes vereinbart ist, unversichert auf Gefahr des Käufers. Der Gefahrübergang erfolgt mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers. Die Versandart wird von GVM gewählt.
- Wird der Versand ohne Verschulden von GVM verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versand- bzw. Anlieferbereitschaft dem Versand gleich.
V. Preise und Zahlungsbedingungen
- Es gelten die Listenpreise von GVM im Zeitpunkt der Auftragsbestätigung zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Besondere Wünsche des Kunden wie z.B. Expresslieferung, Zwischenlagerungen, Spezialverpackungen, Palettierungen etc. werden zusätzlich in Rechnung gestellt soweit sie von der GVM geleistet werden.
- Rechnungsbeträge sind zu dem auf der Rechnung angegebenen Zahlungstermin fällig. Soweit eine Angabe fehlt, tritt Fälligkeit innerhalb einer Frist von zehn Tagen nach Eingang der Rechnung bei dem Käufer ein. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn GVM über den Betrag verfügen kann. Die Entgegennahme von Schecks u.ä. erfolgt nur erfüllungshalber.
- Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, ist GVM berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch den Verkäufer bleibt vorbehalten.
- Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von GVM anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
- Kommt der Käufer mit einer Zahlungsverpflichtung in Verzug und leistet er trotz einer evtl. Nachfristsetzung nicht, so ist GVM berechtigt, die Ausführung weiterer Lieferungen von Vorauszahlungen oder entsprechenden Sicherheitsleistungen abhängig zu machen. Gleiches gilt, wenn der Käufer über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen falsche Angaben gemacht hat.
- Zahlungen an Angestellte von GVM dürfen nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkassovollmacht vorweisen und die Zahlung auf einem nummerierten Quittungsvordruck von GVM bestätigen.
VI. Eigentumsvorbehalt
- Das Eigentum an der gelieferten Ware geht erst mit der vollständigen Zahlung des Entgelts auf den Käufer über.
- Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen besteht der Eigentumsvorbehalt an der gelieferten Sache zudem bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung.
- Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Die eingehenden Rechnungsbeträge aus der Weiterveräußerung sind dabei jeweils an die GVM direkt zu überweisen. Der Käufer tritt GVM hierfür bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Bruttorechnungsbetrages der offen stehenden Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist.
- Unabhängig hiervon bleibt der Käufer zur Einziehung der Forderung berechtigt. Kommt der Käufer gegenüber GVM seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, ist GVM nach erfolgloser Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die Ware heraus zu verlangen und gegebenenfalls offen stehende Forderungen einzuziehen. Die Verpflichtung zur Fristsetzung entfällt unter den Voraussetzungen des § 376 HGB oder wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers gestellt wurde.
- In der Zurücknahme oder Pfändung der Ware durch GVM liegt ein Rücktritt vom Vertrag. GVM ist nach Rückerhalt der Ware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die gegenüber GVM bestehenden Verbindlichkeiten - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen. Im Fall des Rücktritts hat GVM gegenüber dem Käufer einen Auskunftsanspruch, um die vom verlängerten Eigentumsvorbehalt umfassten, offen stehende Forderungen gegen Dritte durchsetzen zu können.
- Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Käufer auf das Eigentum von GVM hinzuweisen und GVM unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, GVM die im Zusammenhang mit der Durchsetzung der Eigentumsrechte entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
VII. Gewährleistung
- Für Mängel haftet GVM wie folgt:
-Der Kunde hat Sachmängel unverzüglich, nachdem er von den Mängeln Kenntnis erlangt hat, zu rügen. Als Richtwert gilt die schriftliche Anzeige an die GVM spätestens innerhalb 7 Tage. Geschieht dies nicht, gilt die Leistung hinsichtlich der bekannten Mängel als genehmigt. Weitergehende Verpflichtung des Käufers aus § 377 HGB bleiben unberührt.
-Weist die Ware bei Gefahrübergang einen Mangel auf, ist GVM zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. GVM ist hierzu eine angemessene Frist einzuräumen. - Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind: Natürliche Abnutzung, Schäden infolge unsachgemäßer oder nachlässiger Behandlung, übermäßige Beanspruchung, Schäden durch ungeeignete Betriebsmittel und Nichtbeachtung von Betriebsanweisungen. Die bloße Beschädigung der Verpackung ist kein Mangel.
- Rückgriffsansprüche des Käufers gegen GVM aus Verbrauchsgüterkauf (§§ 478, 479 BGB) sind bezüglich der nach § 377 HGB genehmigten Ware ausgeschlossen.
- Ansprüche des Käufers wegen der zum Zwecke der nach Erfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit sich diese Aufwendungen durch nachträgliche, nicht vertraglich vereinbarte Verbringung des gelieferten Gegen¬standes an einen anderen Ort als den ursprünglichen Lieferort erhöhen.
VIII. Haftung
- Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit GVM den Schaden leicht fahrlässig verursacht hat. Dies gilt nicht für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig Vertrauen darf (Kardinalpflichten). Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer Kardinalpflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung auf den Schaden beschränkt, der für GVM bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbar war.
- Soweit die Haftung der GVM ausgeschlossen oder beschränkt wurde, gilt dies auch für die Arbeitnehmer der GVM, deren rechtsgeschäftliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Der Haftungsausschluss gilt auch für mittelbare und unmittelbare Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn und Einnahmeausfall.
IX. Pauschaler
- Schadensersatz Bei Nichterfüllung des Vertrages durch den Käufer ist GVM berechtigt, 30 % der Brutto-Rechnungssumme aus pauschalen Schadensersatz geltend zu machen, es sei denn der Käufer weist einen geringeren Schaden nach. Das Recht einen höheren Betrag geltend zu machen bleibt unberührt.
X. Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem von den Parteien mit der unwirksamen oder undurchsetzbaren Klausel verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
- Die Parteien vereinbaren die ausschließliche Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen wird ausgeschlossen.
- Erfüllungsort ist München.
- Die Parteien vereinbaren München/Deutschland als ausschließlichen Gerichtsstand.
- Stand: 01.01.2012 -
AGB für Gorenje Online-Shop
1. Zustandekommen des Vertrags - Widerrufsrecht
Mit Ihrer Bestellung geben Sie ein verbindliches Angebot an uns ab, einen Vertrag mit Ihnen zu schließen. Mit der Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail an Sie oder der Lieferung der bestellten Ware können wir dieses Angebot annehmen. Zunächst erhalten Sie eine Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung per E-Mail an die von Ihnen angegebene EMail-Adresse (Bestellbestätigung). Ein Kaufvertrag kommt jedoch erst mit dem Versand unserer Auftragsbestätigung per E-Mail an Sie oder mit der Lieferung der bestellten Ware zustande.
Bei der Bestellung über unseren Onlineshop umfasst der Bestellvorgang mehrere Schritte. Im ersten Schritt wählen Sie die gewünschten Waren aus. Im zweiten Schritt geben Sie Ihre Kundendaten einschließlich Rechnungsanschrift und ggf. abweichender Lieferanschrift ein. Im dritten Schritt wählen Sie, wie Sie bezahlen möchten. Im letzten Schritt haben Sie die Möglichkeit, sämtliche Angaben (z.B. Name, Anschrift, Zahlungsweise, bestellte Artikel) noch einmal zu überprüfen und ggf. zu korrigieren, bevor Sie Ihre Bestellung durch Klicken auf 'Kostenpflichtig bestellen' an uns absenden.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Hisense Gorenje Germany GmbH, Garmischer Str. 4-6, 80339 München, Telefon 089 50 20 70, Telefax 089 502 07 100, info@gorenje.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite [www.gorenje.de] elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
2. Speicherung des Vertragstextes
Den Vertragstext Ihrer Bestellung speichern wir. Sie können diesen vor der Versendung Ihrer Bestellung an uns ausdrucken, indem Sie im letzten Schritt der Bestellung auf „Drucken” klicken. Wir senden Ihnen außerdem eine Bestellbestätigung sowie eine Auftragsbestätigung mit allen Bestelldaten und unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.
3. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen unser Eigentum.
4. Preise, Versandkosten, Rücksendekosten bei Widerruf
Alle Preise sind Endpreise, sie enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Mindestbestellwert beträgt 10,- Euro.
Des Weiteren werden von unserer Seite Versandkosten geltend gemacht. Diese betragen pro Bestellung für eine Lieferung:
Innerhalb Deutschlands: 4,90 Euro
Lieferungen außerhalb Deutschlands werden über den vorliegenden Online-Shop nicht durchgeführt.
Bitte beachten Sie, dass wir Rücksendekosten im Fall eines Widerrufs nicht übernehmen. Sie sind damit im Falle eines Widerrufs verpflichtet, die Ware auf eigene Kosten an uns zurückzusenden. Die Ware ist zu adressieren an:
Geis Eurocargo GmbH, Gorenje Retouren Lager, Duisburger Straße 8, 90451 Nürnberg.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter folgender Adresse zur Verfügung:
Hisense Gorenje Germany GmbH, Garmischer Str. 4-6, 80339 München, Telefon 089 50 20 70, Telefax 089 502 07 100, info@gorenje.de.
Etwaige Gewährleistungs- oder Garantierechte des Kunden werden durch die vorstehenden Bestimmungen nicht berührt.
5. Lieferbedingungen
Als Lieferzeiten gelten die beim Angebot angegebenen Lieferzeiten, diese beginnen mit Zahlungseingang.
Bitte beachten Sie, dass Lieferungen außerhalb Deutschlands über den vorliegenden Online- Shop nicht durchgeführt werden.
6. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt wahlweise per Kreditkarte oder per PayPal. Wir behalten uns vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen.
7. Gewährleistung
Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Soweit gebrauchte Waren Gegenstand des Kaufvertrags sind und der Käufer nicht Verbraucher ist, wird die Gewährleistung ausgeschlossen. Ist der Kunde Verbraucher, beträgt die Gewährleistungsfrist beim Kauf gebrauchter Sachen ein Jahr.
8. Datenschutzerklärung
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9. Anwendbares Recht
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